Luftlinie zwischen Langschlag und Savannah

7.797,66 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Langschlag und Savannah

Wie weit ist Langschlag von Savannah entfernt?

In der Luftlinie liegen 7.797,66 km Entfernung zwischen den Orten Langschlag und Savannah. Umgerechnet sind das 4.845,24 Meilen oder 4.207,61 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Langschlag und Savannah.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 77,98 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 12,00 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Langschlag und Savannah müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Savannah und Langschlag liegt somit ebenfalls bei 7.797,66 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Langschlag und Savannah brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Langschlag und Savannah?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Langschlag und Savannah liegt bei 51.489606872625 und -40.882315177749.