Luftlinie zwischen Halle (Westf.) und Vechta

74,53 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Halle (Westf.) und Vechta

Wie weit ist Halle (Westf.) von Vechta entfernt?

In der Luftlinie liegen 74,53 km Entfernung zwischen den Orten Halle (Westf.) und Vechta. Umgerechnet sind das 46,31 Meilen oder 40,22 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Halle (Westf.) und Vechta.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,75 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,11 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Halle (Westf.) und Vechta müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Vechta und Halle (Westf.) liegt somit ebenfalls bei 74,53 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Halle (Westf.) und Vechta brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Halle (Westf.) und Vechta?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Halle (Westf.) und Vechta liegt bei 52.396625467114 und 8.32359284366.