Luftlinie zwischen Green Bay und Paderborn

6.684,68 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Green Bay und Paderborn

Wie weit ist Green Bay von Paderborn entfernt?

In der Luftlinie liegen 6.684,68 km Entfernung zwischen den Orten Green Bay und Paderborn. Umgerechnet sind das 4.153,67 Meilen oder 3.607,05 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Green Bay und Paderborn.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 66,85 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 10,28 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Green Bay und Paderborn müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Paderborn und Green Bay liegt somit ebenfalls bei 6.684,68 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Green Bay und Paderborn brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Green Bay und Paderborn?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Green Bay und Paderborn liegt bei 59.147312901127 und -44.144232489223.