Luftlinie zwischen Federal Way und Granada

8.824,58 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Federal Way und Granada

Wie weit ist Federal Way von Granada entfernt?

In der Luftlinie liegen 8.824,58 km Entfernung zwischen den Orten Federal Way und Granada. Umgerechnet sind das 5.483,34 Meilen oder 4.761,73 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Federal Way und Granada.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 88,25 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 13,58 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Federal Way und Granada müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Granada und Federal Way liegt somit ebenfalls bei 8.824,58 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Federal Way und Granada brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Federal Way und Granada?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Federal Way und Granada liegt bei 60.484684703855 und -55.228389272099.