Luftlinie zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo

72,21 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo

Wie weit ist Bunnik von Geldrop-Mierlo entfernt?

In der Luftlinie liegen 72,21 km Entfernung zwischen den Orten Bunnik und Geldrop-Mierlo. Umgerechnet sind das 44,87 Meilen oder 38,97 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,72 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,11 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Bunnik und Geldrop-Mierlo müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Geldrop-Mierlo und Bunnik liegt somit ebenfalls bei 72,21 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Bunnik und Geldrop-Mierlo liegt bei 51.73563139182 und 5.4073131217309.