Luftlinie zwischen Bergen op Zoom und Tholen

16,93 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Bergen op Zoom und Tholen

Wie weit ist Bergen op Zoom von Tholen entfernt?

In der Luftlinie liegen 16,93 km Entfernung zwischen den Orten Bergen op Zoom und Tholen. Umgerechnet sind das 10,52 Meilen oder 9,14 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Bergen op Zoom und Tholen.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,17 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,03 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Bergen op Zoom und Tholen müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Tholen und Bergen op Zoom liegt somit ebenfalls bei 16,93 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Bergen op Zoom und Tholen brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Bergen op Zoom und Tholen?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Bergen op Zoom und Tholen liegt bei 51.533768480307 und 4.1830271151403.