Luftlinie zwischen Altstadt-Nord und Overath

23,21 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Altstadt-Nord und Overath

Wie weit ist Altstadt-Nord von Overath entfernt?

In der Luftlinie liegen 23,21 km Entfernung zwischen den Orten Altstadt-Nord und Overath. Umgerechnet sind das 14,42 Meilen oder 12,52 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Altstadt-Nord und Overath.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,23 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,04 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Altstadt-Nord und Overath müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Overath und Altstadt-Nord liegt somit ebenfalls bei 23,21 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Altstadt-Nord und Overath brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Altstadt-Nord und Overath?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Altstadt-Nord und Overath liegt bei 50.93724675039 und 7.118563241893.