Luftlinie zwischen Albrandswaard und Zundert

43,47 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Albrandswaard und Zundert

Wie weit ist Albrandswaard von Zundert entfernt?

In der Luftlinie liegen 43,47 km Entfernung zwischen den Orten Albrandswaard und Zundert. Umgerechnet sind das 27,01 Meilen oder 23,46 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Albrandswaard und Zundert.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,43 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,07 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Albrandswaard und Zundert müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Zundert und Albrandswaard liegt somit ebenfalls bei 43,47 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Albrandswaard und Zundert brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Albrandswaard und Zundert?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Albrandswaard und Zundert liegt bei 51.66920588666 und 4.545212940923.