Luftlinie zwischen Adnet und Wals-Siezenheim

15,96 Kilometer

Karte mit der Luftlinie zwischen Adnet und Wals-Siezenheim

Wie weit ist Adnet von Wals-Siezenheim entfernt?

In der Luftlinie liegen 15,96 km Entfernung zwischen den Orten Adnet und Wals-Siezenheim. Umgerechnet sind das 9,92 Meilen oder 8,61 Seemeilen. Das entspricht der kürzeste Entfernung zwischen Adnet und Wals-Siezenheim.

Angenommen man könnte die Strecke mit 100 km/h auf direktem Weg bewältigen, würde die Reisezeit 0,16 Stunden betragen. Flugzeuge kommen eher an eine Fluggeschwindigkeit von 650 km/h. Dabei würde die Reisedauer bei 0,02 Stunden liegen.

Die Luftlinie entspricht allerdings nicht zwangsläufig der kürzesten Flugstrecke oder gar Fahrtstrecke. Beides ist in der Regel länger. Selbst die Luftlinie zwischen den nächsten Flughäfen von Adnet und Wals-Siezenheim müssen nicht der Flugstrecke entsprechen.

Die Luftlinie entspricht der direkten und kürzesten Verbindung zwischen zwei Orten. Dabei wird keine Rücksicht auf Wasser, Berge oder andere Hindernisse genommen. Somit ist die Luftlinie in beide Richtungen identisch. Die Luftlinie zwischen Wals-Siezenheim und Adnet liegt somit ebenfalls bei 15,96 km.

Wie wird die Luftlinie berechnet?

Für die Berechnung der Luftlinie zwischen Adnet und Wals-Siezenheim brauchst du die GPS-Koordinaten der beiden Orte. Diese sollten im Dezimalgrad-Format vorliegen.

Dabei gibt es jeweils zwei Punkte, welche als Breitengrad und Längengrad bezeichnet werden.

Anhand dieser Koordinaten und einer sehr komplexen und komplizierten Formel kann nun die Luftlinie berechnet werden. Dabei handelt es sich um die Haversine Formel.

Du brauchst dich mit der Formel jedoch nicht auseinander setzen. Möchtest du die Luftlinie zwischen zwei Orten berechnen, kannst du einfach die Orte oben ändern.

Wo ist die Mitte zwischen Adnet und Wals-Siezenheim?

Neben der Entfernung lässt sich auch die geografische Mitte der beiden Punkte bestimmen. Die Mitte zwischen Adnet und Wals-Siezenheim liegt bei 47.747504450436 und 13.055803691703.